DATENSCHUTZ / AGB´S
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Beachhouse Filmproduktion GmbH
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der „Beachhouse GmbH“
und dem Auftraggeber,gelten für alle Angebote und
Leistungen der Beachhouse GmbH ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung.
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Allen von „Beachhouse GmbH“ angenommenen Aufträgen liegen die nachstehenden Bedingungen
zugrunde. Sie gelten durch die Entgegennahme der schriftlichen Auftragsbestätigung oder spätestens
mit der Lieferung des bestellten Werkes als anerkannt. -
Abweichende Vereinbarungen, Auftragsbestätigungen oder Geschäftsbedingungen des
Auftraggebers bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung. -
Für den Umfang des Auftrags und seine Abwicklung ist ausschließlich die schriftliche
Auftragsbestätigung maßgebend. Mündliche oder telefonische Aufträge sind jeweils unverzüglich in
schriftlicher Form nachzureichen (auch E-Mail, Fax). Geschieht dies nicht, so gehen durch die
Nichtbeachtung der Schriftform hervorgerufene Folgen aus Übermittlungsfehlern ausschließlich zu
Lasten des Auftraggebers. -
Die Geschäftsbedingungen gelten für Lieferungen und Leistungen aller Art, auch für solche, die
durch Dritte als Erfüllungsgehilfe erbracht werden, soweit nichts anderes
schriftlich vereinbart wurde. -
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte,.
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Der Auftraggeber übernimmt die volle Sach- und Rechtsgewähr für die von ihm gelieferten
Ausgangsmaterialien. Er stellt die Beachhouse GmbH von Ansprüchen Dritter frei.
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Mit der Auftragserteilung und des nicht erfolgten Widerspruchs erklärt der Vertragspartner, dass
ihm die Geschäftsbedingungen bekannt sind und er mit diesen einverstanden ist.
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Beachhouse GmbH ist berechtigt, einen angemessenen Vorschuss vor Produktionsbeginn, maximal
jedoch 50% der Auftragssumme, zu fordern. -
Mit dem Honorar werden nur die Leistungen vergütet, die durch das Angebot vereinbart wurden.
Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, kann Beachhouse GmbH gesondert berechnen. Das gilt insbesondere für Nebenleistungen und Auslagen. -
Tritt der Auftraggeber ohne Verschulden durch Beachhouse GmbH vom vereinbarten Vertrag
zurück, kommt er für alle bis zum Zeitpunkt des Rücktritts entstandenen Kosten auf. -
Wetterbedingte Verschiebungen bzw. Abbrüche des Drehs (Wetterrisiko) sind in den kalkulierten
Produktionskosten nicht enthalten. Die aus diesem Punkt anfallenden Zusatzkosten werden in
Rechnung gestellt und gesondert ausgewiesen. Das gleiche gilt für zusätzlich erforderliche Drehtage
oder Drehzeit, die nicht auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von Beachhouse GmbH
zurückzuführen sind. -
Wird ein Drehtermin 10 Tage vor dem vereinbarten Termin durch den Auftraggeber
verschoben, hat Beachhouse GmbH Anspruch auf die Vergütung der durch diese Verschiebung
entstandenen Mehrkosten. -
Tritt der Auftraggeber von einem erteilten Auftrag zurück, kann die "Beachhouse GmbH”
unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 20% des
vereinbarten Betrags für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für
entgangenen Gewinn fordern. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens
vorbehalten. -
Die “Beachhouse GmbH” kann dem Auftraggeber die außerordentliche Kündigung unbeschadet der
gesetzlichen Regelungen dann erklären, wenn dieser mit der Entrichtung von Rechnungsbeträgen in
Zahlungsverzug ist. -
Alle angegebenen Preise verstehen sich in EURO zuzüglich Mehrwertsteuer in Höhe des jeweils
gültigen gesetzlichen Umsatzsteuersatzes. -
Ein Haftungsanspruch für Mängel muss spätestens innerhalb von einer Woche nach Übergabe
des Produkt angemeldet werden. Inhaltliche Gesichtspunkte stellen keinen Mangel dar.
Bei Feststellung eines durch den Auftragnehmer verursachten Mangels besteht kein
Schadensersatzanspruch, es sei denn die Beachhouse GmbH hat einen Mangel arglistig verschwiegen
oder den Mangel durch fahrlässiges Verhalten verursacht -
Die Herstellung des Films erfolgt aufgrund des vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten oder
genehmigten Drehbuchs/Storyboards, Layoutfilms und/oder des schriftlich niedergelegten
Ergebnisses der letzten Besprechung vor Drehbeginn. Nach der Annahme eines schriftlichen Auftrags
oder nach einer schriftlich bestätigten Produktionsvorbesprechung beginnt die Herstellung des Films -
Beachhouse GmbH trägt ausschließlich die Verantwortung für die technische und künstlerische
Gestaltung des Films als Ganzes und seiner Teile. Die Verantwortung für die sachliche Richtigkeit des
Inhalts des Films und die rechtliche Zulässigkeit trägt der Auftraggeber, soweit seine Weisungen
dahingehend befolgt wurden. -
Der Auftraggeber versichert, dass er über die zur weiteren Bearbeitung erforderlichen Rechte für
das von ihm überlassene Produktionsmaterial verfügt und diese von der Beachhouse GmbH erworben hat. Sowohl National als auch International. Ohne weitere Vereinbarung enden die Rechte automatisch nach 12 Monaten -
Wünscht der Auftraggeber die Nutzung eines bestimmten Musiktitels, so garantiert er, dass es
sich dabei ausschließlich um GEMA-freies Material handelt oder dass er alle Rechte an dem
verwendeten GEMA-pflichtigen Material besitzt. -
Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten
Herstellungskosten auf den Auftraggeber über. -
Rohmaterial und fertiges Produkt werden nach 12 Monaten nicht weiter archiviert. Das Rohmaterial kann von dem Kunden übernommen werden. Kommt es zu weiterer Nutzung des Materials, muß dies der Beachhouse angezeigt werden und die Rechtemüssen geklärt werden.
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Das Original Bild- und Tonmaterial darf nicht ohne Absprache mit der Beachhouse GmbH weiterverarbeitet werden, es sei denn, dies ist ausschließlich vertraglich festgelegt.
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Die von Beachhouse GmbH berechneten Honorare können unter Umständen ganz oder teilweise unter
die Abgabepflicht gemäß §24 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) fallen. Der Auftraggeber ist
darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe an den Auftragnehmer als
nichtjuristische Person, für Dienstleistungen im künstlerischen und konzeptionellen Bereich nach dem
Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse
(KSK) zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Auftraggeber nicht von der Rechnung in Abzug gebracht
werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist alleine der Auftraggeber zuständig und
selbst verantwortlich. -
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Köln.
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